Grundlage ist das Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz – FlRG)
Verstöße gegen das Flaggenrecht können als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar strafrechtlich relevant sein.
Welche Flagge muss ein deutsches Sportboot führen?
Ein deutsches Seeschiff beziehungsweise Sportboot, dessen Eigentümer Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist, hat grundsätzlich die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) zu führen. Das ergibt sich aus § 1 FlRG.
Die Bundesflagge ist damit nicht bloß Schmuck, sondern zeigt die Staatszugehörigkeit des Bootes an. Sie belegt, unter welchem Staat das Schiff fährt.
Auf einem Schiff gilt immer das Recht des Flaggenstaates, egal wo sich das Schiff befindet – außer es fährt in die Hoheitsgewässer eines anderen Staates, dann gelten zusätzlich die dortigen Gesetze. Das Flaggenrecht ist der zentrale Ankerpunkt: Die Flagge bestimmt die „Staatszugehörigkeit“ des Schiffes. Das bedeutet wiederum, dass auf auf einem deutschen Schiff für dich als Schiffsführer oder Rudergänger grundsätzlich die 0,5 ‰ gilt. Andere Länder haben andere Grenzen wie z.B. Norwegen 0,0 ‰, Schweden 0,2 ‰, die zusätzlich beachtet werden sollten.
Quiz: Welche Flaggen dürfen gesetzt werden?

Wo muss die Bundesflagge gesetzt werden?
Traditionell und rechtlich korrekt wird die Nationalflagge geführt:
- am Flaggenstock achtern (Heck)
- bei Segelyachten häufig am Achterstag
- niemals untergeordnet oder verdeckt durch andere Flaggen
Die Nationalflagge hat an Bord den höchsten Rang.
Gastlandflagge
Wenn du beispielsweise mit deinem Sportboot nach Dänemark einfährst, bleibt die deutsche Bundesflagge am Heck gesetzt. Zusätzlich wird die Gastlandflagge des besuchten Landes an Steuerbord (meist unter der Saling – bei Motorbooten kleiner Hilfsflaggenstock am Heck oder keie Gastlandflagge) geführt. Dies ist überwiegend eine Frage der internationalen Höflichkeit und guter Seemannschaft. In einigen Ländern wird auf die korrekte Führung großen Wert gelegt.
Grundregel: Die Gastlandflagge sollte
- kleiner als die Bundesflagge sein,
- gut erkennbar sein,
- proportional zur Bootsgröße passen,
- niemals größer oder dominanter als die Nationalflagge wirken.
Muss die Bundesflagge und Gastflagge immer gesetzt sein?
Im deutschen Recht besteht die Pflicht insbesondere beim Befahren von Seeschifffahrtsstraßen sowie in Küstengewässern und auf See. Das heißt bei einer Segelyacht auf längerer Reise ist Tag und Nacht die Flagge gesetzt, da das Schiff kontinuierlich unterwegs ist. Ist man unterwegs wird die Gastflagge nicht eingeholt.
Seemännisches Brauchtum (im Hafen oder vor Anker)
Traditionell gilt auf vielen Yachten:
- Nationalflagge und Gastlandflagge werden morgens gesetzt.
- Nationalflagge und Gastlandflagge werden bei Sonnenuntergang eingeholt.
Das kommt aus der Marine- und Handelsschifffahrtstradition. Es handelt sich jedoch überwiegend um Etikette und Brauchtum, nicht um eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Sportboote.
Eine beschädigte Nationalflagge wird als Zeichen mangelnder Pflege des Schiffes angesehen. In einigen Ländern wird auf einen ordentlichen Zustand der National- und Gastlandflaggen durchaus Wert gelegt. Das ist weniger eine Frage des Gesetzes als der Seemannschaft und Flaggenetikette.
Vereinsstander und andere Flaggen
Zusätzlich dürfen geführt werden (auf der Backbordsaling):
- Vereinsstander
- Verbandsflaggen
- Eignerstander
- Signalflaggen
Was ist mit der Piratenflagge?
Piratenflagge ist eine reine Schmuck- oder Spaßflagge. Sie sind nachrangig gegenüber allen vorgenannten Flaggen zu setzten. Insbesondere im Ausland wirkt die fehlende Gastlandflagge deutlich unhöflicher als eine vorhandene Piratenflagge.
Nachweis der Flaggenberechtigung
Gerade im Ausland solltest du einen Nachweis mitführen, dass dein Boot berechtigt ist, die deutsche Flagge zu führen.
Dazu dienen beispielsweise:
- Internationaler Bootsschein (IBS)
- Flaggenzertifikat des BSH
- Schiffszertifikat bei registrierten Schiffen
Kontrollbehörden im Ausland fragen danach gelegentlich.
Das Grüßen mit der Nationalflagge
Das Dippen (die Nationalflagge kurz halb niederholen und wieder hochziehen) ist ein alter, formeller Seemannsbrauch. Heute wird es fast nur noch bei Kriegsschiffen, Staatsfahrzeugen, Handelsschiffen und besonderen offiziellen Anlässen praktiziert. Sportboote dippen nicht (Hand heben ist aber erlaubt). Dabei Grüßen Kriegsschiffe nie zu erst.
